
Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Gartenbau
KURZCHECK FÜR FÖRDERUNGEN IN DER LANDWIRTSCHAFT UND IM GARTENBAU
Jetzt alte Beleuchtungssysteme mit hocheffizienter LED-Technologie in der Innen- und Hallenbeleuchtung umrüsten und Fördergelder sichern.
Wir zeigen Ihnen, wie das geht. Setzen auch Sie auf technologisch führende LED-Lichttechnik von LEDORA mit Qualität "Made in Germany"!
Wer ist förderberechtigt?
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)
Als KMU gelten Unternehmen, die:
- weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und die
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder
- deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
Förderumfang:
- 15% Förderung bei Komplettaustausch der Leuchte auf hocheffiziente LED Beleuchtung.
- Die gesamte Anschlussleistung der neu installierten LED Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen.
- Installation von Lichtsensoren sowie Steuerungs- und Regeltechnik
- Tageslichtabhängige Steuerung und Regelung, Präsenzsteuerung
- die Vorgaben der VDI-Richtlinie 6011 (Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung) sind zu beachten, und
- eine Förderfähigkeit ist nur im Rahmen der Umrüstung auf hocheffiziente LED Beleuchtung gegeben. - Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen muss mindestens 3.000 Euro betragen und ist auf maximal 2,5 Mio. Euro begrenzt.
Nicht förderfähig sind:
- Einbau eines LED Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte
- Leuchten mit Lampensockeltypen
- Schraubsockel: E14, E27
- Röhrensockel: G5, G13
- Stiftsockel: G5.3, GU10 - Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt
- Unternehmen, bei denen es sich gemäß Artikel 2 Nummer 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 um Unternehmen in Schwierigkeiten handelt
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind oder bei denen ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, die mit der Betriebsführung im Zusammenhang stehen, rechtskräftig festgestellt wurde.
Voraussetzungen:
- LED Leuchten müssen über eine CE Kennzeichnung verfügen
- Die Vorgaben der DIN EN 12464 (Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu beachten
- Die Beleuchtungssysteme gehören zu Anlagen, die ausschließlich der Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse dienen und der Innenwirtschaft zugerechnet werden können.
- Es wird ein kompletter Austausch aller Leuchten eines Beleuchtungssystems vorgenommen.
- Die Förderung richtet sich ausschließlich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 702/20141, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und eine Niederlassung in Deutschland haben.
Es wird empfohlen dass:
- LED Leuchten über eine Zertifizierung nach VDE oder ENEC oder über ein Prüfsiegel der Prüfinstitute des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder Dekra/KEMA verfügen.
- Der Hersteller der Leuchte eine Mindestlebensdauer und einen Garantiezeitraum von 5 Jahren verspricht und
- folgende Angaben der Leuchten und Lampen auf den Systembedarf abgestimmt sind und überprüft werden:
- Elektrische Gesamtanschlussleitung inkl. Vorschaltgerät
- Lichtstrom in Lumen
- Beleuchtungtsstärke in Lux
- Lichtfarbe in Kelvin
- Farbwiedergabeindex Ra >80
- effektive und sichere Wärmeableitung
- Zum Nachweis dient das Datenblatt des Herstellers
Antragsstellungsfristen:
- Antragszeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Wenn Sie an weiteren Information zu Förderungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau interessiert sind, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.
Sehr geehrter Interessent
Sehr geehrter Kunden,
Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 7472 430 4400 (Zentrale) Per E-Mail erreichen Sie uns unter E-Mail: E-Mail: info@ledora.de
LEDORA GmbH
Siebenlindenstraße 69/1
DE-72108 Rottenburg

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LED-Leuchtröhren rechnen sich bereits innerhalb kürzester Zeit, da die Energieeinsparung gegenüber konventioneller Lichttechnik beachtlich ist. Wir erstellen Ihnen eine auf Ihre Gegebenheiten zugeschnittene Kosten-/Nutzen-Gegenüberstellung, die Ihnen alle wirtschaftlichen und ökologischen Daten liefert. Berücksichtigt werden Energieverbrauch, Anschaffungskosten, Einschalt- und Lebensdauer.

Vorteile LED-Lichttechnik
Umwelt
• Reduzierter Ausstoß von CO2
• Umweltfreundlich durch über 70 % weniger Energieverbrauch
• Keine UV-Strahlung, recyclebar
• Geringe Wärmeentwicklung
Wirtschaftlich
• Lebensdauer ca. 50.000 Stunden
• Senkung der Stromkosten um bis zu 70 %
• Niedrige Wartungskosten
Gesundheit
• Frei von Quecksilber

LICHT GEPLANT.
Wir sind von Anfang an dabei — von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zum endgültigen LED-Produkt Ihrer Wahl. Da Effizienz und höchste Qualität unverkennbare Merkmale unseres Konzepts sind, schaffen wir es, umwelttechnische Aspekte und Wirtschaftlichkeit zu kombinieren. Unsere LED-Leuchtmittel sind energiesparend und damit sowohl für die Umwelt als auch für den Geldbeutel extrem schonend. Oft reicht schon ein Jahr, um die höheren Anschaffungskosten für LED-Produkte, wie LED-Röhren oder LED-Hallentiefstrahler zu amortisieren.