
Förderung FÜR KOMMUNALE
EINRICHTUNGEN SICHERN
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB bezuschusst LED-Umrüstung in 2015-16! Anträge müssen jeweils bis zum 31.03. beim Projektträger Jülich eingehen.
KURZCHECK FÜR KOMMUNALE FÖRDERUNGEN
Jetzt alte Beleuchtungssysteme mit hocheffizienter LED-Technologie in der Innen- und Hallenbeleuchtung umrüsten und Fördergelder sichern.
Wir zeigen Ihnen, wie das geht
Setzen auch Sie auf technologisch führende LED-Lichttechnik von LEDORA mit Qualität "Made in Germany"
Wer ist förderberechtigt?
- Betriebe und Einrichtungen, in kommunaler Trägerschaft
- Kommunen, Gemeinden, Landkreise, Städte und Verbände des öffentlichen Rechts
- Öffentliche Einrichtungen: wie gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen oder Hochschulen.
Gefördert wird:
- LED-Lichttechnik inkl. Steuer- und Regelungstechnik für Innen- und Hallenbeleuchtung
- Die Installationsausgaben
- Austauschlampen werden nicht gefördert. Das bedeutet, dass nur Komplettleuchten gefördert werden können.
Zusätzliche Kriterien:
- Mit der Umrüstmaßnahme wurde noch nicht begonnen
- Die CO2-Einsparung beträgt künftig mindestens 50% im Vergleich zur alten Anlage
- Die förderfähigen Gelder müssen mindestens 5.000 € pro Projekt betragen, das entspricht einer Projektgröße von mindestens 16.667€
- Die Beleuchtungsanlage muss zu 100 % im Eigentum des Antragstellers sein. Und das auch in den nächsten 5 Jahren
- Der Bewilligungszeitraum beträgt ein Jahr und tritt nach Eingang des Zuwendungsbescheids in Kraft?
Ablauf der Förderung:
- Durch einen Zuschuss von 30% bei der Innen- und Hallenbeleuchtung für die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben in der Beleuchtung
- Um eine geeignete Projektgröße zu erreichen, können sich mehrere gleichartige Antragsberechtigte Einrichtungen zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.
ANTRAGSTELLUNGSFRISTEN:
- Antragszeitraum: 01.01.2016 - 31.03.2016 für 2016
- Anträge müssen zwingend elektronisch gestellt werden, über das Förderportal des Bundes „easy-online“
- Der fertige Antrag muss anschließend zusätzlich in Papierform per Post an den PtJ gesendet werden?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Projekträger Jülich (PtJ) LINK
Sehr geehrter Interessent
Sehr geehrter Kunden,
Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 7472 430 4400 (Zentrale) Per E-Mail erreichen Sie uns unter E-Mail: E-Mail: info@ledora.de
LEDORA GmbH
Siebenlindenstraße 69/1
DE-72108 Rottenburg

KUPPENHEIM SETZT
AUF LEDORA
Stadt spart künftig 70 % der Stromkosten ein.

LICHT GEPLANT.
Wir sind von Anfang an dabei — von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zum endgültigen LED-Produkt Ihrer Wahl. Da Effizienz und höchste Qualität unverkennbare Merkmale unseres Konzepts sind, schaffen wir es, umwelttechnische Aspekte und Wirtschaftlichkeit zu kombinieren. Unsere LED-Leuchtmittel sind energiesparend und damit sowohl für die Umwelt als auch für den Geldbeutel extrem schonend. Oft reicht schon ein Jahr, um die höheren Anschaffungskosten für LED-Produkte, wie LED-Röhren oder LED-Hallentiefstrahler zu amortisieren.

Produkte
Von LED-Hallentiefstrahlern über LED-Röhren bis hin zu LED-Flutlichtern und weiteren LED-Leuchtmitteln finden Sie alles bei uns. Auf Wunsch bauen wir Ihnen auch eine Sonderanfertigung.